KONTO ERSTELLEN

*

*

*

*

*

* J'ai lu et j'accepte les pages:

CONDITIONS GENERALES,
PROTECTION DES DONNEES et
RÈGLES DU FORUM.

PASSWORT VERGESSEN?

*

Fachkurse öffentliche Liegenschaften, Modul 4

Grund – und Weiterbildungskurse für die öffentliche Liegenschaftenverwaltung

Der VLS bietet in Zusammenarbeit mit der ZHAW Grund und Weiterbildung zur Unterstützung, Optimierung und Professionalisierung der Verwaltung öffentlicher Liegenschaften an.

 

Modul 4 Entwickeln, Projektieren & Realisieren von Bauvorhaben

4.1          Ablauf eines Bauvorhabens                                            

4.2          Projektierung und Realisierung eines Bauvorhabens

4.3          Anforderung an die Brandschutzsicherheit

4.4          Anforderung an die Erdbebensicherheit

4.5          Denkmalpflege, Inventare schützenswerter Bauten

4.6          Bauherrenberatung / Bauherrenvertretung

4.7          Vertragswesen

 

Zielpublikum:

-          Verwaltungsmitarbeiter benachbarter/Involvierter Abteilungen

-          Behördenmitglieder mit Liegenschaftenverantwortung

-          Mitarbeiter der Öffentlichen Liegenschaften

-          Interessierte Fachkreise im Bereich der Liegenschaftenverwaltung

 

Referenten:

4.1/4.2  Werner Arnold, Dipl. Arch. HTL und Abteilungsleiter Hochbauamt Kanton Zürich

4.3        Alexander Funk, Brandschutzexperte Basler & Hofmann AG

4.4        Yves Mondet, Dipl. Ing. ETH, Teamleiter bauliche Sicherheit Basler & Hofmann AG

4.5        Heinz Pantli, Tiefbauzeichner, Geschäftsleiter ibid-Altbau AG

4.6        Martin S. Frey, Dipl. Arch. ETH, Präsident VLS, Geschäftsführer Comunas GmbH

4.7        Peter Krause, Master of Laws LL.M (USA), Rechtsanwalt Krause & Janis Rechtsanwälte

 

Broschüre Fachkurse und Preise

Im Preis inbegriffen sind die VLS-Standards sowie ein Mittagessen im Restaurant "Evento" im Technopark Zürich

VLS-StandardsRestaurant

VLS-Standards                              Restaurant "Evento" Technopark Zürich

Leider ist der Anmeldeschluss bereits überschritten. [Informieren Sie sich über eventuelle Ausnahmen.]