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Neubau Kindergarten Städtli Huttwil

Herr Rohrbach, Sie waren als Präsident des Gemeinderats und der eigens für dieses Projekt eingesetzten Spezialbaukommission Hauptverantwortlicher für die Entwicklung und Planung des Kindergartens Städtli am Dornackerweg. Was waren die wichtigsten Aufgaben, die vor der eigentlichen Planung in Angriff genommen werden mussten?

Der erste Schritt war eine detaillierte nutzungsspezifische Bedarfsermittlung. Mittels einer Bestandesaufnahme konnten auch die baulichen und energetischen Bedürfnisse analysiert und definiert werden. Zur Bestimmung der baulichen Anforderungen und der für die Erreichung notwenigen Massnahmen benötigten wir einen Architekten und die für die Planung notwendigen Fachplaner, weshalb zunächst die Wahl eines zweckmässigen und vergaberechtskonformen Planerevaluationsverfahren zu bestimmen war. Bei diesen Prozessen unterstützte uns die Comunas GmbH als externe Bauherrenberatung. Schon bald war klar, dass für dieses Projekt ein Projektwettbewerb geeignet war. Für die Vorbereitung und Durchführung wurden wir ebenfalls von unserer Bauherrenberatung kompetent begleitet.

Welches waren die wichtigsten Ziele, die Sie sich gesetzt hatten?

Wir bauen ja primär für die Nutzer, aber ein Kindergarten ist immer auch ein öffentliches Gebäude in einem öffentlichen Raum. Es sollten also vielfältige Bedürfnisse erfüllt werden.  Besonders Wert legten wir auf eine ganzheitliche Planung, auf den Aussenraum, der bei Kindergärten immer ein wichtiger Aspekt ist, aber auch auf eine möglichst optimale Wirtschaftlichkeit, sowohl bei der Erstellung als auch im Betrieb.

Welches waren die grössten Hürden, die für das Gelingen des Projekts bewältigt werden mussten?

Bevor wir überhaupt ein Wettbewerbsprogramm ausarbeiten konnten, mussten grundsätzliche Fragen zum Standort geklärt werden und auch zum Betrieb, beispielsweise ob eine gemeinsame Anlage mit der Heilpädagogischen Schule möglich und sinnvoll wäre. Aus finanzpolitischen Gründen haben wir zwei verschiedene Umgebungsprojekte mit unterschiedlichem Kostenrahmen ausgearbeitet. Nachdem wir an einer Infoveranstaltung für die Gemeinde die meisten Fragen bereits im Vorfeld der Abstimmung beantworten konnten, war die Unterstützung in der Gemeinde sehr gross. Das Abstimmungsresultat war denn auch überwältigend und der Baukredit wurde mit einem grossen Mehr genehmigt.

Wieso haben Sie für den Bau eines Kindergartens eine externe Bauherrenberatung beigezogen?

Aufgrund der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Anforderungen insbesondere im Bereich des Schulbaus mussten wir die Liegenschaftenverwaltung neu organisieren. Ein Doppelkindergarten mit weiteren schulischen Räumen ist zwar trotz relativ kleiner Projektgrösse ein ziemlich komplexes Vorhaben, so müssen auch hier submissionsrechtliche und diverse weitere Bestimmungen eingehalten werden. Dies erfordert ein umfassendes fachliches Knowhow, welches wir bei der Comunas GmbH gefunden haben.

Hätten diese Leistungen nicht auch durch die Verwaltung erbracht werden können?

Für eine externe Bauherrenberatung sprachen vor allem die ungenügenden internen Kapazitäten zur Abwicklung unserer Investitionsprojekte. Eine Aufstockung des Personals macht nur Sinn, wenn dieses auch langfristig ausgelastet werden kann. Hier gilt es Auslastungsspitzen zu brechen.

Über welche Qualifikationen und Fachkompetenzen muss ein Bauherrenberater und
-vertreter verfügen?

Ein Bauherrenberater sollte Kenntnisse in allen Phasen des Lebenszyklus einer Immobilie, also in den Phasen Entwicklung, Planung, Ausführung und Bewirtschaftung ausweisen können. Zudem sollte er die Prozesse in der öffentlichen Verwaltung kennen und versiert sein in der Zusammenarbeit mit Behörden.

Was sind die Vorteile der Ausschreibung von Planerleistungen mittels eines offenen Projektwettbewerbs nach SIA 142?

Ein offener Projektwettbewerb bietet eine grosse Auswahl an Lösungen. Das selektive rsp. ein zweistufiges Verfahren ist meistens nicht weniger aufwändig und das Einladungs­verfahren bei einer Auftragssumme von über CHF 250‘000 submissionsrechtlich nicht zulässig. Ein entsprechendes Honorar wird bereits bei einem sehr kleinen Bauprojekt klar überschritten.

Lohnt sich der Aufwand für einen Projektwettbewerb bei einem so kleinen Projekt wie dem Bau eines Kindergartens?

Beim vorliegenden Projekt hat sich das sicherlich gelohnt, so konnte über die für einen Projektwettbewerb notwendigen Vorarbeiten eine grösstmögliche Zufriedenheit der Nutzer, der Denkmalpflege, der Verwaltung und der Behörde bei gleichzeitig hoher Wirtschaftlichkeit der Anlage erreicht werden.

Werden Sie bei einem zukünftigen, gleichartigen Projekt dasselbe Verfahren wählen?

Ich kann mir kein geeigneteres Verfahren vorstellen.

Walter Rohrbach