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Schulhäuser und Denkmalschutz

Schulhäuser und Denkmalschutz: Interessenausgleich statt Interessenkonflikt

Insbesondere die Schulhäuser der 60er und 70er Jahre müssen heute bau- und sicherheitstechnisch saniert und an die neuen pädagogischen Anforderungen angepasst werden. Viele dieser Liegenschaften stehen aber auch im Fokus des Denkmalschutzes. Seit der Einführung des Planungs- und Baugesetzes im Jahr 1978 sind die Gemeinden verpflichtet, Inventare über schutzwürdige Bauten zu erstellen. Zur Beurteilung der Sachlage können auch unabhängige Fachgutachten eingeholt werden, welche nicht selten auch zu erfreulichen Kosteneinsparungen auf beiden Seiten führen. 

Schulhaus Zentrum Diessenhofen