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Ausschreibung Projektwettbewerbe

Wo die ersten Probleme entstehen

Oftmals wird bereits vor der eigentlichen Projektierung eines kommunalen Bauprojektes ein Architekt beigezogen. Dabei übersehen viele Projektverantwortliche submissionsrechtliche Grundsätze, die durchaus einen längeren Unterbruch der Projektierung, Mehrkosten und viel Ärger verursachen können.

Die Wahl des falschen Vergabeverfahrens

Gemäss den kantonalen Submissionsverordnungen müssen nämlich Dienstleistungen ab einem Schwellenwert von CHF 150‘000.- (teilweise bereits ab CHF 100‘000.-) im Einladungsverfahren ausgeschrieben werden. Übersteigt das Gesamthonorar einen Wert von CHF 250‘000.- muss der Auftrag sogar offen oder im selektiven Verfahren ausgeschrieben werden. Letzteres ist bereits bei der Planung eines einfachen Schulhauses die Regel. Der Beizug eines Architekten in einer früheren Phase bedeutet dann, dass dieser für die weiteren Phasen in der Regel nicht mehr beauftragt werden kann.

Falsche Vorgehensweise

Eine solche Ausschreibung bereitet vielen Bauherren schon von Anfang an grosse Probleme, dessen sie sich oft gar nicht bewusst sind; So fehlen beispielsweise Leistungsbeschreibungen für die ersten Phasen, wie sie bei der SIA für die Entwicklungs- und Vorprojektphasen mit ihren Leistungs- und Honorarordnungen zu finden sind.
Einen entsprechenden Leistungskatalog findet man jedoch seit rund acht Jahren beim Verband Liegenschaften Schweiz (VLS). Dort sind alle Leistungen im Detail beschrieben, die für die Ausschreibung von Planerleistungen unentbehrlich sind. Dieser Leistungskatalog dient auch als Checkliste für die bauherrenseitig zu erbringenden Leistungen, ist also auch eine ideale Grundlage für die eigene Ressourcen und Einsatzplanung.

Fehlende Grundlagen

Ein weiteres Problem stellen die für die Ausschreibung wichtigen Grundlagen dar, die oft zumindest teilweise fehlen. Bekannte Fälle sind Ausschreibungen von Projektwettbewerben ohne vorangehende Prüfung der Machbarkeit. Dies kann insbesondere bei schützenswerten Bauten für den Teilnehmer verheerende Folgen haben, wenn er ein Projekt ausarbeitet, dass sich nicht an die (ihm zu diesem Zeitpunkt unbekannten) Rahmenbedingungen hält und sein Projekt aus diesem Grunde ausgeschieden wird. Dies kann vermieden werden, wenn nach den im besagten Leistungskatalog detailliert beschriebenen Leistungen vorgegangen wird.

Ungenügende Abklärung der Nutzerbedürfnisse

Gebaut wird eigentlich ja nur, weil ein entsprechendes Bedürfnis nach umbautem Raum entsteht. Dieser Raumbedarf hat sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte und kann je nach Nutzer sehr unterschiedlich sein. Eine möglichst genaue Abklärung dieses Bedarfs bei allen in Frage kommenden Nutzern, aber auch der Einbezug der späteren Bewirtschafter (dem Hauswart beispielsweise) ist außerordentlich wichtig und wird leider immer noch von einigen Projektverantwortlichen vernachlässigt. Die Folgen einer ungenügenden Bedarfsabklärung sind unweigerlich Projektänderungen, die Mehrkosten und allenfalls auch Terminverschiebungen nach sich ziehen.